Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Adolf Nissen Elektrobau GmbH + Co. KG
1. Geltung
Für alle Geschäftsabschlüsse mit uns gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen sowie sonstige Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern sie von uns schriftlich bestätigt werden. Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern iSd §§14,310 BGB.
2. Angebote und Aufträge
Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich unserer Produkte und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf unsere Produkte dar. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend, insbesondere hinsichtlich Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeit. Maße, Gewichte und Abbildungen sind immer nur annähernd und unverbindlich. Unsere Angebote sind Aufforderungen zu Bestellungen. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform durch Auftragsbestätigung bestätigen.
Mündliche Bestellungen sowie Nebenabsprachen mit unseren Vertretern oder Angestellten werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.
3. Kleinaufträge
Kleinaufträge bis 50,– EUR netto werden mit einem Verwaltungskostenzuschlag von 15,– EUR berechnet.
4. Überlassene Unterlagen
An unseren Angebots- und Ausführungszeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen, oder wenn der Auftrag an uns nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vermerkt, verstehen sich unsere Preise als Nettopreise in Euro, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten für die Lieferung ab Werk, ausschließlich Verpackung und Zollabgaben und basieren auf der bei Angebotsabgabe geltenden Kostengrundlage. Durch Lohn- oder Materialkostensteigerungen bedingte Preisänderungen bleiben vorbehalten. Zur Verrechnung kommen die am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preise.
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Ausgenommen davon sind Reparaturrechnungen, auf die kein Skonto gewährt wird und die sofort zur Zahlung fällig sind. Zahlungsverzug tritt nach 14 Tagen ein.
Ein Skontoabzug wird ebenfalls nicht gewährt, wenn noch ältere Forderungen bestehen.
Bei Überschreiten der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage – bei Reparaturrechnungen nach 14 Tagen – nach Rechnungsdatum bzw. Rechnungszugang in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Für alle Geschäfte gilt als ausdrücklich vereinbart, dass im Falle des Zahlungsverzugs Kosten der Rechtsverfolgung, sowohl gerichtlich als außergerichtlich, zu Lasten des Bestellers gehen.
Bei Hergabe von Schecks gilt die Zahlung erst nach deren Einlösung als erfolgt. Bei Banküberweisungen gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht. Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten.
Zahlungen an unsere Außendienstmitarbeiter gelten nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht als Erfüllung.
Nachnahmeversand oder Vorauszahlungen, insbesondere bei neuen Geschäftsverbindungen, behalten wir uns in besonderen Fällen und bei Kleinaufträgen vor.
Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Besteller, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.
Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen, zu verlangen. Außerdem können wir bei neu erteilten Aufträgen vom Vertrag zurücktreten oder vor der Lieferung der Waren die Bezahlung oder ausreichende Sicherung verlangen.
Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungenen zu Gunsten des Bestellers abgeändert werden, hat er die anfallenden Kredit- und sonstige Kosten zu tragen.
6. Liefertermin
Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen und ungefähren Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten. Liefer- und/oder Leistungsfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden. Die Frist endet am Tage, an dem die Ware das Werk verlässt bzw. im Falle der Versandunmöglichkeit bei Anzeige der Versandbereitschaft. Vereinbarte Liefertermine gelten nur unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers. Innerhalb der vereinbarten bzw. aus nachstehenden Gründen verlängerten Lieferfrist sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Krieg oder Mobilmachung, Embargos, unverschuldete Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) oder sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
Entschädigungsansprüche des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Schadenersatz einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
7. Versand
Der Versand erfolgt stets ab Werk und auf Rechnung des Bestellers. Die Versandart erfolgt nach bestem Ermessen ohne Gewähr für die billigste Beförderung. Etwaige vom Besteller gewünschte Versicherungen gehen zu dessen Lasten.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
8. Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder wir die Anfuhr übernommen haben. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich nach, so haben wir jederzeit – unbeschadet unserer sonstigen Rechte, insbesondere unseres Rechts, vom Vertrag zurückzutreten – das Recht, die Herausgabe der Vorbehaltsware an uns zu fordern. Der Besteller trägt für die Geltungsdauer des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere im Falle der Zurückhaltung nach verlangter Herausgabe, die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung der Ware.
Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren z.Z. der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das Gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach der Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.
Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren ohne oder nach der Verarbeitung verkauft, so gilt nur der erstrangige Teil der Kaufpreisforderung in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware als abgetreten. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Der Besteller ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß der beiden Absätze auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer zwecks Zahlung an uns bekanntzugeben, die uns zur Geltendmachung unserer Rechte erforderliche Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Wir sind jederzeit berechtigt, dem Drittschuldner den Erwerb der Forderung mitzuteilen.
Zieht der Besteller die Forderung selbst ein, so tut er das nur treuhänderisch auf Rechnung von uns, der der eingezogene Erlös zusteht und an die er abzuliefern ist.
Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. Er muss den Dritten sofort von unserem Eigentum schriftlich in Kenntnis setzen. Die Verpfändung und Sicherungsübereignung von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist strafbar.
Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Es verbleiben uns vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe unseres Eigentums unsere Rechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn.
10. Gewährleistung
Sofern nicht Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig vom Besteller durchgeführt bzw. veranlasst werden, haften wir für Sachmängel wie folgt:
a) Für alle Teile, welche nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen unzweckmäßiger oder fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder fehlerhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, leisten wir für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet vom Tage des Gefahrenübergangs, Nachbesserung oder Ersatz nach unserer Wahl, sofern der Besteller den nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Dies gilt nicht im Falle vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handeln unserseits, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie der Mangelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos gemäß § 276 BGB oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.
b) Der Verkauf von gebrauchten Produkten geschieht unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
c) Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
d) Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, uns oder unserem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach §831 BGB gehaftet.
e) Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere Unfälle, Sachschäden einschließlich evtl. Betriebsstörungen sind ausgeschlossen. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr für Schäden, die durch unsachgemäße oder nachlässige Behandlung seitens des Bestellers oder Dritter entstanden sind.
f) Rücksendungen haben frei zu erfolgen. Etwaige Fracht- und Zollkosten gehen zu Lasten von uns und werden dem Besteller erstattet, wenn eine Überprüfung durch uns eine unter der Gewährleistungspflicht fallende Beanstandung ergeben hat.
11. Rücktritt
Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.
Bei schuldhafter Nichteinhaltung eines ausdrücklich schriftlich vereinbarten Liefertermins wird der Besteller uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnt. Wird diese Nachfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zugelassen, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art.
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnittes 7 (Liefertermin), sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst.
Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
Sofern wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, werden wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ergebnisses unverzüglich dem Besteller mitteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
12. Rücksendungen
Rücksendungen werden nur dann gutgeschrieben, wenn sie spätestens 4 Wochen nach Lieferung erfolgen und wir der Rücknahme vorher zugestimmt haben. Die Fracht- sowie evtl. Aufarbeitungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
13. Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unsererseits. Wir haften ferner bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unsererseits. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung der körperlichen Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei sachgerechter Verwendung unserer Produkte. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Vertrag ein beiderseitiges Handelsgeschäft (der Besteller besitzt die in §38 Abs. 1 ZPO vorausgesetzte Eigenschaft), dann ist Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung für beide Teile Tönning. Dasselbe gilt bei Vertragsabschlüssen mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Amtsgericht Husum auch sachlich zuständig, soweit der Besteller zu den vorerwählten natürlichen und juristischen Personen gehört. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Fehlt dem Besteller die in §38 Abs. 1 ZPO vorausgesetzte Eigenschaft (Nichtkaufmann oder Minderkaufmann), so ist der Gerichtsstand ebenfalls Husum, wenn und soweit der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§§688ff. ZPO) geltend gemacht werden.
Auf alle aus Geschäftsverbindungen zwischen dem Besteller und uns entstehenden Rechtsverhältnissen findet das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15. Datenschutz
Die Daten unserer Geschäftspartner werden nach dem gültigen Datenschutzgesetz geschützt und dienen ausschließlich zur Abwicklung des Geschäftsverkehrs. Personenbezogene Daten, wie z.B. E-Mail-Adressen, werden nur im technisch notwendigen Umfang erhoben und werden nur für die Beantwortung von Anfragen bzw. zur weiteren Abwicklung von Verträgen genutzt und gespeichert. Die Weitergabe an Dritte, z.B. an beauftragte Versender, erfolgt nur dann, wenn diese zwingend zur Geschäftsabwicklung erforderlich ist. Ein Verkauf von Daten an Dritte wird ausgeschlossen. Wenn die Geschäftsbeziehung abgebrochen wird bzw. länger als drei Jahre inaktiv ist, werden die Daten in unserem EDV-System gelöscht. Die Rechte unserer Geschäftspartner auf Auskunft über Art und Umfang der gespeicherten personenbezogenen Daten sowie das Recht, die Nutzung solcher Daten per Widerruf zu unterbinden, werden keinesfalls eingeschränkt.
16. Vermietungsgeschäfte
Für Vermietungsgeschäfte gelten unsere allgemeinen Mietbedingungen, die wir auf Anfrage übersenden.
17. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Im Übrigen gelten, soweit sie den vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht widersprechen, die allgemeinen Bedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.